Schulordnung und Maßnahmenkatalog 2024/25
- Wir alle bilden eine Schulgemeinschaft, wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit, höflich und rücksichtsvoll.
- Wir unterlassen verbale und körperliche Aggressionen sowie öffentlich zur Schau gestellte Liebesbezeugungen.
- Es ist für uns selbstverständlich, dass wir immer, auch während der Pausen und Freistunden, für Ordnung und Sauberkeit sorgen und alle Einrichtungsgegenstände, sowohl in den Klassen als auch auf den Gängen, in den Stiegenhäusern, WCs und allen Sälen sorgsam behandeln.
- Die Spinde sind immer zu versperren (keine Haftung!). Bei Verlust des Schlüssels bekommt man beim Schulwart (um 5 Euro) einen Ersatzschlüssel.
- Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht! Turnschuhe werden nicht als Hausschuhe akzeptiert!
- Das Tragen von Schildkappen, Hüten, Mützen aller Art sind im Schulhaus untersagt!
- Unter entsprechender Kleidung versteht man ordentliche/angemessene Bekleidung sowohl bei Mädchen als auch bei Burschen.
- Pünktliches Erscheinen gehört zum Unterricht!
- Die SchülerInnen sind verpflichtet, alle notwendigen Unterrichtsbehelfe (Bücher, Hefte, Laptops, etc.) mitzubringen und rechtzeitig herzurichten.
- Die Handys sind auszuschalten und abzugeben, damit sie im jeweiligen Klassenschreibtisch verwahrt werden können. Das Einschalten der Handys nach Unterrichtsende ist erst außerhalb des Schulgebäudes erlaubt! Bei Verstößen wird das Handy in der Direktion hinterlegt und weitere Maßnahmen erfolgen.
- Die SchülerInnen dürfen erst beim Läuten um 7.30 Uhr in die jeweiligen Gänge bzw. zu ihren Spinden, da erst ab diesem Zeitpunkt eine Aufsichtsperson vor Ort ist. Bis 7.30 Uhr warten die Schüler ruhig und diszipliniert in der Aula. Vor 7.30 Uhr übernimmt die Schule keine Verantwortung! In den Freistunden darf das Schulgelände von den SchülerInnen nicht verlassen werden!
- Undiszipliniertes Verhalten vor der Kantine entspricht nicht einem rücksichtsvollen sozialen Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft! (Der „Weckerlverkauf“ findet nur in der kleinen Pause statt)
- Das Fernbleiben vom Unterricht
- muss spätestens am 1. Tag von Erziehungsberechtigten entschuldigt werden
(Edupage/Mitteilungsheft/Anruf in der Direktion).
- bei begründeten Zweifeln hat die Direktion das Recht,
sich in entsprechender Form Gewissheit zu verschaffen (ärztliches Attest).
- Unentschuldigt versäumte Unterrichtsstunden beeinflussen die Verhaltensnote
und es erfolgen entsprechende Maßnahmen (z.B. Anzeige). - Ansuchen um Freistellung (private Gründe) erfolgen mit dem dafür vorgesehenen Formular (Direktion) spätestens eine Woche vor dem gewünschten Freistellungstermin und mit Angabe des Grundes, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Einen Tag kann der/die Klassenvorstand/-vorständin, bis zu drei Tagen der/die DirektorIn, länger als eine Woche der/die SQM (Bildungsdirektion) genehmigen. Bei einem Ansuchen für einen längeren Zeitraum als eine Woche, muss das Ansuchen drei Wochen vorher eingereicht werden.
- Erscheint die vorgesehene Lehrkraft zehn Minuten nach Stundenbeginn nicht in der Klasse, so ist der/die KlassensprecherIn, sein/seine StellvertreterIn bzw. ein anderer SchülerIn in der Klasse dazu verpflichtet, dies in der Direktion zu melden!
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (Messer, Knallkörper etc.) müssen der Lehrkraft ausgehändigt werden und werden in weiterer Folge in der Direktion hinterlegt, wo sie von einem Erziehungsberechtigten - bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch – abgeholt werden können.
- Im gesamten Schulbereich (Gebäude und Hof) sowie bei allen Schulveranstaltungen gilt das Verbot sämtlicher Suchtgifte (Alkohol, Zigaretten, Snus, etc.) und Energy-Drinks. Auch das Kaugummikauen ist in der Schule verboten!
- Am Ende des Unterrichts bzw. in der letzten Unterrichtsstunde ist es die Pflicht jedes Einzelnen sowie die Pflicht der Klassenordner, die Klasse in ordentlichem Zustand (Abfall beseitigen, Stühle hinaufstellen, Tafel reinigen, Fenster schließen) zu verlassen.
- Fahrräder, Mofas, Mopeds etc. sind ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen und möglichst Platz sparend abzustellen.
- Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung sei es Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz sowie familiäre Veränderungen, die für die Schule von Bedeutung sind, umgehend in der Direktion melden!